Wer thesaurierende ETFs oder Fonds besitzt, zahlt in Deutschland unter Umständen jedes Jahr Steuer auf einen Gewinn, den es so noch gar nicht gab – die sogenannte Vorabpauschale. Sie wurde eingeführt, damit auch thesaurierende Fonds laufend besteuert werden, nicht erst beim Verkauf. Mit diesem Rechner siehst du, wie hoch sie für dein Investment ausfällt – und vor allem: wie sich die Zahl zusammensetzt.
ETF-Steuer · Deutschland
Berechne die Vorabpauschale für dein Fonds- oder ETF-Investment und die darauf fällige Steuer – Schritt für Schritt nachvollziehbar.
Warum die Vorabpauschale so oft für Verwirrung sorgt
Die Formel selbst ist nicht kompliziert – Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 70 % – aber sie hat mehrere Stellschrauben, die sich von Jahr zu Jahr ändern und die kaum jemand im Kopf hat: den Basiszins, der jährlich neu vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird, die Teilfreistellung, die je nach Fondstyp unterschiedlich hoch ausfällt, und den Sparerpauschbetrag, der die Steuer im besten Fall komplett auffängt.
Deshalb rechnet dieser Rechner nicht nur ein Ergebnis aus, sondern zeigt jeden einzelnen Schritt: vom Basisertrag über die Deckelung auf die tatsächliche Wertsteigerung bis zur fertigen Steuer. So siehst du nicht nur die Zahl, sondern auch, welcher der drei Hebel sie am stärksten beeinflusst – und kannst nachvollziehen, warum sie sich von Jahr zu Jahr ändert.
Wie sich diese Steuer langfristig auf dein Sparplan-Endkapital auswirkt, zeigt der Sparplan-Rechner.
Immer der aktuelle Basiszins
Der Basiszins wird jedes Jahr im Januar vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Dieser Rechner greift automatisch auf den jeweils gültigen Wert zurück – für 2026 sind das 3,20 %. Bei jedem Ergebnis siehst du, welcher Basiszins verwendet wurde und woher er stammt.
Wichtig zu wissen
Dieser Rechner bildet die Berechnung nach § 18 InvStG in vereinfachter Form ab. Besonderheiten wie ausländische thesaurierende Fonds mit abweichender Meldepraxis oder ein bereits anderweitig ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag sind nicht im Detail berücksichtigt. Er ersetzt keine Steuerberatung – für deine individuelle Steuererklärung ist im Zweifel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Ansprechperson.
Bist du in Österreich steuerpflichtig, gilt statt der Vorabpauschale die KESt-Rechner.
Weitere Rechner:
- Vorabpauschale-Rechner DE
- Sozialabgaben-Rechner DE
- Sparplan-Rechner
- KESt-Rechner AT
- Brutto-Netto-Rechner AT