13. und 14. Gehalt – wie werden sie in Österreich besteuert?
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in Österreich für die meisten Angestellten selbstverständlich – aber warum landet davon netto verhältnismäßig mehr auf dem Konto als von einem normalen Monatsgehalt? Die Antwort liegt in einer eigenen, günstigeren Besteuerung für sogenannte sonstige Bezüge. Der Grundgedanke: eigene Regeln für sonstige Bezüge Das Jahressechstel als Rahmen Sonstige Bezüge sind bis zu…
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in Österreich für die meisten Angestellten selbstverständlich – aber warum landet davon netto verhältnismäßig mehr auf dem Konto als von einem normalen Monatsgehalt? Die Antwort liegt in einer eigenen, günstigeren Besteuerung für sogenannte sonstige Bezüge.
Der Grundgedanke: eigene Regeln für sonstige Bezüge
- und 14. Gehalt zählen zu den “sonstigen Bezügen” und werden nicht in dein laufendes Monatsgehalt eingerechnet, sondern separat und günstiger versteuert. Der Grund: Ohne diese Sonderregelung würden zwei zusätzliche Monatsgehälter im jeweiligen Auszahlungsmonat die Steuerprogression massiv nach oben treiben – mit einer eigenen Regelung bleibt die Belastung über das Jahr fairer verteilt.
Das Jahressechstel als Rahmen
Sonstige Bezüge sind bis zu einem Sechstel deines Jahresbruttogehalts – dem sogenannten Jahressechstel – mit nur 6 % begünstigt, nach Abzug eines Freibetrags von 620 €. Für die meisten Angestellten mit genau 13. und 14. Gehalt deckt sich das Jahressechstel fast exakt mit diesen beiden Sonderzahlungen: zwei zusätzliche Monatsgehälter sind rechnerisch fast genau ein Sechstel von vierzehn Monatsgehältern.
Sozialversicherung wird ebenfalls anders berechnet
Auch bei der Sozialversicherung gelten für Sonderzahlungen eigene, leicht reduzierte Sätze gegenüber dem laufenden Gehalt, zusätzlich gibt es eine eigene, höhere jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen (2026: 13.860 €).
Was, wenn du zusätzlich eine Prämie bekommst?
Hier wird es interessant: Eine Prämie zählt ebenfalls zu den sonstigen Bezügen und konkurriert mit 13. und 14. Gehalt um dasselbe Jahressechstel. Sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld bereits ausbezahlt, ist das Sechstel meist schon ausgeschöpft – eine zusätzliche Prämie wird dann zum vollen Tarif versteuert. Wie stark der Auszahlungszeitpunkt das Ergebnis beeinflusst, erklären wir im Detail in unserem Artikel zum Jahressechstel.
Selbst nachrechnen
Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet 13. und 14. Gehalt einzeln, mit jeweils eigenem Auszahlungsmonat – so siehst du genau, was von jeder einzelnen Sonderzahlung netto übrig bleibt, nicht nur die Summe am Jahresende.
Keine Lohnverrechnungsberatung. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Dienstgebers.