ETF-Steuer: Österreich vs. Deutschland im Vergleich
Wer in beiden Ländern unterwegs ist – oder einfach wissen will, wie gut es einem im Vergleich geht – stößt schnell auf zwei grundverschiedene Systeme. Beide besteuern ETF-Gewinne, aber mit unterschiedlicher Logik, unterschiedlichen Sätzen und einem Unterschied, der in keiner Steuertabelle steht: einem Freibetrag, den es nur auf einer Seite der Grenze gibt. Der Steuersatz…
Wer in beiden Ländern unterwegs ist – oder einfach wissen will, wie gut es einem im Vergleich geht – stößt schnell auf zwei grundverschiedene Systeme. Beide besteuern ETF-Gewinne, aber mit unterschiedlicher Logik, unterschiedlichen Sätzen und einem Unterschied, der in keiner Steuertabelle steht: einem Freibetrag, den es nur auf einer Seite der Grenze gibt.
Der Steuersatz selbst
Deutschland: 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, effektiv rund 26,4 %. Kirchensteuer kommt für Kirchenmitglieder noch obendrauf.
Österreich: pauschal 27,5 % auf Wertpapiere (Dividenden, Kursgewinne), 25 % auf klassische Sparbuchzinsen. Kein Soli-Äquivalent, keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Auf den ersten Blick liegt Österreich also etwas höher. Der eigentliche Unterschied liegt aber woanders.
Der Freibetrag – oder das Fehlen davon
Deutschland gewährt mit dem Sparer-Pauschbetrag jährlich 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) steuerfreie Kapitalerträge. Wer unter dieser Grenze bleibt, zahlt schlicht nichts.
Österreich kennt dieses Konzept nicht. Die KESt greift ab dem ersten Euro – 50 € Dividende bedeuten sofort 13,75 € Steuer, ohne Schonfrist. Die einzige Ausnahme: Bei sehr niedrigem Gesamteinkommen kann sich die Regelbesteuerungsoption lohnen, bei der die Kapitalerträge stattdessen zum persönlichen Einkommensteuertarif versteuert werden.
Für Kleinanleger ist das der praktisch spürbarste Unterschied zwischen den beiden Systemen – größer als die 1,1 Prozentpunkte beim Steuersatz.
Thesaurierende ETFs: zwei verschiedene Denkweisen
Hier trennen sich die Systeme konzeptionell am stärksten:
In Deutschland wird jedes Jahr eine sogenannte Vorabpauschale fällig – eine pauschale Mindestbesteuerung, berechnet aus dem Fondswert, dem amtlichen Basiszins und einem Faktor von 70 %, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung im Jahr. Sie hat mit dem realen Gewinn des Fonds oft wenig zu tun; es ist eine Annäherung, damit thesaurierende Fonds nicht bis zum Verkauf komplett steuerfrei bleiben.
In Österreich läuft es umgekehrt: Meldefonds berichten jährlich die tatsächlich erwirtschafteten, aber nicht ausgeschütteten Erträge (die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge), und genau dieser reale Betrag wird versteuert – keine Pauschale, kein Basiszins. Diese jährlich versteuerten Beträge erhöhen dafür deine Anschaffungskosten, sodass beim späteren Verkauf keine Doppelbesteuerung entsteht.
Kurz gesagt: Deutschland schätzt, Österreich rechnet nach dem tatsächlichen Ertrag. Beide Systeme haben ihre eigene Komplexität – nur an unterschiedlichen Stellen.
Verlustausgleich
Deutschland erlaubt einen Verlustvortrag: Verluste, die du dieses Jahr nicht verrechnen kannst, lassen sich ins nächste Jahr mitnehmen. Österreich kennt das für Privatanleger nicht – der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Verpasste Verluste sind verpasst.
Was das für dich bedeutet
Wenn du wissen willst, was du in deinem jeweiligen Land konkret zahlst, helfen dir unsere Rechner weiter: der Vorabpauschale-Rechner für Deutschland, der KESt-Rechner für Österreich. Beide zeigen dir nicht nur das Ergebnis, sondern den vollständigen Rechenweg dahinter.
Kein Steuerberatungsersatz – bei grenzüberschreitenden Fragen (z. B. Wohnsitz in einem Land, Broker im anderen) lohnt sich in jedem Fall eine individuelle Beratung.