Sparer-Pauschbetrag richtig nutzen – Freistellungsauftrag einfach erklärt
1.000 € pro Jahr steuerfrei auf Kapitalerträge – das ist der Sparer-Pauschbetrag, geregelt in § 20 Abs. 9 EStG. Die Zahl kennen die meisten. Was viele nicht wissen: Ohne die richtige Einstellung bei der Bank zahlst du trotzdem Steuer darauf, obwohl dir der Freibetrag eigentlich zusteht. Was der Sparer-Pauschbetrag konkret bedeutet Bis zu 1.000 €…
1.000 € pro Jahr steuerfrei auf Kapitalerträge – das ist der Sparer-Pauschbetrag, geregelt in § 20 Abs. 9 EStG. Die Zahl kennen die meisten. Was viele nicht wissen: Ohne die richtige Einstellung bei der Bank zahlst du trotzdem Steuer darauf, obwohl dir der Freibetrag eigentlich zusteht.
Was der Sparer-Pauschbetrag konkret bedeutet
Bis zu 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben komplett steuerfrei – bei Einzelveranlagung. Verheiratete oder eingetragene Partner, die zusammen veranlagt werden, bekommen gemeinsam 2.000 €. Das gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen, nicht für jede Position einzeln.
Der Haken: Der Freibetrag gilt nicht automatisch
Deine Bank oder dein Broker zieht die Abgeltungsteuer standardmäßig sofort ab – auch wenn du dieses Jahr insgesamt weit unter 1.000 € Ertrag bleibst. Damit das nicht passiert, brauchst du einen Freistellungsauftrag: eine Anweisung an dein Kreditinstitut, bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuer einzubehalten. Ohne diesen Auftrag zahlst du zunächst zu viel und musst dir die Differenz über die Steuererklärung zurückholen.
So richtest du ihn ein
Bei den meisten Banken und Brokern geht das online in wenigen Minuten, im Kundenbereich unter “Freistellungsauftrag” oder “Steuern”. Du trägst dort den Betrag ein, den du bei diesem Institut freistellen willst – maximal 1.000 € insgesamt, verteilt über alle deine Konten und Depots.
Wenn du mehrere Banken oder Broker hast
Hier passiert der häufigste Fehler: Wer bei zwei Banken je 1.000 € einträgt, überschreitet den Freibetrag insgesamt und muss die Differenz nachversteuern – das Finanzamt bekommt die Meldungen aller Institute und gleicht ab. Trage stattdessen den Betrag aufgeteilt ein, entsprechend dem erwarteten Ertrag je Institut, zum Beispiel 600 € bei der Depotbank und 400 € beim Tagesgeldkonto.
Wenn du es vergessen hast
Kein Problem – zu viel gezahlte Steuer holst du dir über die Steuererklärung zurück, indem du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angibst. Der Sparer-Pauschbetrag wird dann automatisch berücksichtigt, auch rückwirkend für das jeweilige Steuerjahr.
Was den Freibetrag reduziert
Er wirkt auf den Nettoertrag, nicht auf einzelne Transaktionen. Auch die Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs zählt zu den Kapitalerträgen und wird gegen den Freibetrag gerechnet – wer also bereits Zinsen oder Dividenden erhält, hat für die Vorabpauschale entsprechend weniger Puffer übrig. Mit dem Vorabpauschale-Rechner kannst du direkt einstellen, wie viel deines Freibetrags noch verfügbar ist, und siehst, ob am Ende überhaupt Steuer anfällt.
Wichtig: In Österreich gibt es keinen vergleichbaren Freibetrag – die KESt greift dort ab dem ersten Euro. Mehr dazu im Vergleichsartikel.